Eine Information unserer Aufsichtsbehörde:
Die neue, bundesweit gültige Düngeverordnung (DüV) ist bereits 2017 in Kraft getreten. Sie gilt für Betriebe, die Wirtschaftsdünger oder Bioabfall erzeugen. Hiervon sind Reit- und Zuchtbetriebe sowie alle „Hobby-“ Pferdehaltungen betroffen. Eine Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen ist zu erwarten. Die wichtigsten Auswirkungen der Düngeverordnung für Pferdehaltungen wurden im Auftrag des für Landwirtschaft zuständigen Ministeriums (MWVLW) in Rheinland-Pfalz nach Rücksprache mit mehreren Fachleuten zusammengefasst.