Formal korrekt zum Traumfriesen: So funktioniert der Besitzwechsel

So gelingt der Besitzwechsel. Foto: dd

Endlich! Sie haben ihren Traumfriesen gefunden. Dem Kauf steht nichts mehr im Weg und schon bald wird Ihr Herzenspferd bei Ihnen einziehen. Doch was müssen Sie bei der Übergabe und bei der Übernahme eines Friesenpferdes beachten? Wir klären, worauf es formal ankommt.

Drei Dokumente sind beim Kauf eines Pferdes in Deutschland entscheidend: der Equidenpass, die Eigentumsurkunde und ein Kaufvertrag. Im Equidenpass und auf der Eigentumsurkunde sind die Daten zu Pferd und Züchter:in sowie die Chip- bzw. Transpondernummer eingetragen. Die Transpondernummer dient zur eindeutigen Identifizierung des Pferdes. Sie kann z.B. von einem Tierarzt ausgelesen werden, um zu bestätigen, dass Pferd und Papiere zusammengehören.

Nach dem Kauf: Drei Wochen Meldepflicht

Sie haben Ihren Traumfriesen und die drei genannten wichtigen Dokumente abgeholt. Nun haben Sie gemäß
EU-Recht drei Wochen Zeit, um beim zuständigen Zuchtverband den Besitzwechsel anzuzeigen. Der zuständige Zuchtverband ist derjenige, der den Equidenpass ausgestellt hat. Der Friesenpferde- Zuchtverband e. V. (FPZV) als staatlich anerkannte Züchtervereinigung stellt Equidenpässe für Friesenpferde aus. Ein Besitzwechsel kann bei uns sowohl von Mitgliedern als auch von Nichtmitgliedern beantragt werden. Für Nichtmitglieder ergeben sich etwas höhere Kosten.

Den Antrag auf „Eintragung eines Besitzwechsels“ finden Sie HIER. Den komplett ausgefüllten Antrag senden Sie zusammen mit dem Equidenpass, einer Kopie der Eigentumsurkunde und des Kaufvertrags (mit geschwärztem Kaufpreis) per Einschreiben an die Geschäftsstelle in Höchenschwand. Liegen alle notwendigen Daten vor, dauert der Eintrag des Besitzwechsels nur wenige Tage und der Equidenpass geht per Einschreiben an Sie zurück.

Wichtiger Hinweis zur Eigentumsurkunde

Wir tragen den Besitzwechsel ausschließlich im Equidenpass ein. Nicht in der Eigentumsurkunde. Die Eigentumsurkunde ist Ihr wichtigstes Dokument, gleich einem Fahrzeugbrief. Be- wahren Sie das eingeschweißte und von uns eindeutig gekennzeichnete Original immer gut und getrennt vom Equidenpass auf. Die beiden Dokumente können nur in Ausnahmefällen und mit hohem formalem Aufwand ersetzt werden.

Was ist die HIT-Nummer?

Soviel zum To Do Ihrerseits. Unsere Geschäftsstellenleiterin pflegt die Daten Ihres Pferdes in unsere digitale Datenbank ein und meldet den Besitzwechsel ordnungsgemäß an die HI-Tierdatenbank. Deshalb wird im Formular Ihre HIT- Nummer erfragt, sofern Sie das Pferd auf ihrem eigenen Grund und Boden halten. Ist Ihr Friesenpferd zukünftig in einem Pensionsbetrieb untergebracht, ist der Pensionsbetrieb der „Halter“ des Pferdes. Ihr Stallbetreiber gibt Ihnen in diesem Fall Auskunft über die HIT-Nummer. Sind all diese Schritt ab- geschlossen, gehört Ihr Traumfriese nun formal korrekt Ihnen.

Friesenpferd ordnungsgemäß abmelden

Sie haben ein Friesenpferd verkauft, dass beim FPZV gemeldet ist? Dann müssen wir das ebenfalls wissen. Auf unserer Website finden Sie im Formularbereich ein pdf-Dokument names „Abmeldung eines Friesenpferdes“. Anders als beim Besitzwechsel schreibt das EU-Gesetz keine Frist vor. Dennoch helfen Sie uns, wenn Sie den Verkauf zügig melden. Unsere Geschäftsstellenleiterin trägt die Abmeldung ebenfalls in unsere digitale Datenbank ein – so bleibt unser Pferdebestand auch formal immer aktuell. Weisen Sie gern auch den Käufer des Friesenpferdes auf die Meldepflicht hin. Betreiben Sie einen Pensionsstall können Sie zusätzlich ein Auge auf die korrekten Formalia haben.

Sie haben noch Fragen zum Thema „Besitzwechsel“ oder „Pferdeverkauf“?
Melden Sie sich bei unserer Geschäftsstelle unter Tel. 07755 – 220 999 0.

 

Das ändert sich am Equidenpass in 2023

Die Equidenpass-Verordnung hat sich zum 1. Juli 2022 geändert. Daraus ergeben sich wichtige Änderungen auch für Pferdebesitzer. Wir erklären, wie das Verfahren ab dem Zuchtjahr 2023 abläuft, und welche Rolle Pferdebesitzer und Ihr Tierarzt in Zukunft haben.

Aufgrund neuer EU-Richtlinien und geänderter interner Abläufe haben wir den Equidenpassantrag angepasst. Sie als Pferdebesitzer tragen in Zukunft maßgeblich dazu bei, wie lange die Herausgabe an Sie dauert. Sobald Ihr Fohlen auf der Welt ist, sollten Sie also so schnell wie möglich einen Termin mit ihrem Tierarzt vereinbaren. Er wird Ihnen helfen, den Equidenpass-Antrag korrekt auszufüllen.

Equidenpassantrag: Am Anfang ist die Fohlengeburt

Mit der Geburt eines Fohlens beginnt der Weg zum Equidenpass. Im ersten Schritt füllen Sie den Deckschein mit Deckgeldquittung aus. Dieses Dokument sollten Sie bereits vom Hengsthalter erhalten haben. Senden Sie das ausgefüllte Dokument innerhalb von vier Wochen ab dem Geburtstermin des Fohlens an die FPZV-Geschäftsstelle in Höchenschwand. Wichtig: Die Geschäftsstelle hat seit Juli 2022 eine neue Adresse. Sollten Sie noch ein Formular mit der Koblenzer oder Herborner Adresse haben, ist es veraltet.

Die Geschäftsstellenleiterin Irene Wagner wird die Daten des Fohlens in unsere digitale Datenbank eingeben und Ihnen einen Equidenpassantrag, Transponder, ein DNA-Tütchen und verschiedene Originalseiten des zukünftigen Equidenpasses zuschicken. Nun beginnt Ihr Part.

Tierarzt übernimmt ab 2023 wichtige Rolle beim Equidenpassantrag

Der Tierarzt wird den Transponder einsetzen, Haarproben für die DNA entnehmen und Diagrammzeichnung mit Ihnen vor- nehmen. Die Tierhalterregistriernummer und Unterschrift des Tierhalters sind immer erforderlich. Zudem haftet der Tierarzt mit seiner Unterschrift für die Richtigkeit der Angaben und be- stätigt, dass die Identifikation des Pferdes eindeutig festgestellt wurde.

Bitte verwenden Sie ausschließlich den Transponder des FPZV. Das Antragsformular enthält bereits die jeweils zugeteilte Transpondernummer. Lassen Sie sich bitte von Ihrem Tierarzt bescheinigen, dass der Transponder ordnungsgemäß gesetzt wurde. Für den vollständigen Antrag brauchen Sie zudem Adresse, Unterschrift und Betriebsnummer des Kennzeichnungsberechtigen (gemäß § 44, Abs. 1 ViehVerkV), also des Tierarztes. Anschließend kleben Sie den Barcodeaufkleber des gesetzten Transponders auf das Diagramm.

Die Diagrammzeichnung und Beschreibung müssen vollständig von einem Tierarzt ausgefüllt werden.
Wichtig: Die Seiten werden im Original in den Equidenpass geheftet. Sie sollten daher nicht verschmutzt werden.

So wird das Diagramm ausgefüllt

Alle Fellstellen, die bei Ihrem Friesenfohlen weiß sind, müssen im Diagramm rot eingezeichnet werden. Wirbel und Narben werden im Diagramm mit einem schwarzen Kugelschreiber durch ein Kreuz gekennzeichnet. Im Text oberhalb des Diagramms schreiben Sie die eingezeichneten Abzeichen und Wir- bel zudem auf. Es gilt die Nomenklatur der Federation Equestre Internationale (F.E.I ) für die Identifikation von Pferden. Zum Schluss lassen Sie die Diagrammseiten von Ihrem Tierarzt stempeln und unterschreiben.

Die Abzeichendiagramme sind mit einer EP-Seriennummer versehen. Ist im Abzeichendiagramm ein Fehler bei der Zeichnung entstanden, fordern Sie bei unserer Geschäftsstelle bitte neue Pass-Seite an. Bitte nehmen Sie keine alten Diagramme, da diese keine Seriennummern enthalten und durch das neue Duplex-Verfahren nicht in den Equidenpass eingeheftet werden können.

DNA-Probe: Haare aus der Mähne entnehmen

Die Haarprobe für die Bestimmung der DNA entnimmt der Tier- arzt mit einer Zange aus der Mähne. Sie muss etwa 50 Haare mit Wurzel umfassen und wird vom Tierarzt an ein Genlabor geschickt. Das daraus entstandene DNA-Profil muss an die Geschäftstelle des FPZV geschickt werden. Sie können selbst entscheiden, ob das Untersuchungslabor die Unterlagen direkt an den Verband schickt, oder Sie die Unterlagen persönlich an uns weitergeben.

Für unsere Mitglieder haben wir mit den Laboren GeneControl und Laboklin Sonderpreise für die DNA-Bestimmung ausgehandelt. Sofern Sie die DNA Ihres Fohlens bei einem dieser Labore testen lassen wollen, nutzen Sie bitte das entsprechende Antragsformular:
FPZV_Antrag DNA Untersuchung GeneControl                                              FPZV_Antrag DNA Untersuchung Laboklin

Von Tierarzt Schlachttierstatus eintragen

Auf den Seiten 7 und 8 geht es um den Schlachttierstatus Ihres Fohlens. Bitte lassen Sie diese Seiten ebenfalls ausfüllen. Ist das Pferd nicht zur Schlachtung bestimmt, muss der Tierarzt auf diesen Seiten unterschreiben. Die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen schicken Sie bitte in einem knickfesten DIN A4 Umschlag an die Geschäftsstelle zurück, sodass die Seiten in den Equidenpass eingebunden werden können. Sobald die Rechnung für den Equidenpass und die Eigentumsurkunde Ihrerseits beglichen ist, erhalten Sie Pass und Urkunde – die wir Ihnen am liebsten persönlich bei einer Zuchtschau übergeben wollen. Sollten Sie mit Ihrem Fohlen nicht an einer Zuchtschau teilnehmen können, werden Ihnen die Unterlagen als Einschreiben zugeschickt.

Foto: ggu