Endlich! Sie haben ihren Traumfriesen gefunden. Dem Kauf steht nichts mehr im Weg und schon bald wird Ihr Herzenspferd bei Ihnen einziehen. Doch was müssen Sie bei der Übergabe und bei der Übernahme eines Friesenpferdes beachten? Wir klären, worauf es formal ankommt.
Drei Dokumente sind beim Kauf eines Pferdes in Deutschland entscheidend: der Equidenpass, die Eigentumsurkunde und ein Kaufvertrag. Im Equidenpass und auf der Eigentumsurkunde sind die Daten zu Pferd und Züchter:in sowie die Chip- bzw. Transpondernummer eingetragen. Die Transpondernummer dient zur eindeutigen Identifizierung des Pferdes. Sie kann z.B. von einem Tierarzt ausgelesen werden, um zu bestätigen, dass Pferd und Papiere zusammengehören.
Nach dem Kauf: Drei Wochen Meldepflicht
Sie haben Ihren Traumfriesen und die drei genannten wichtigen Dokumente abgeholt. Nun haben Sie gemäß
EU-Recht drei Wochen Zeit, um beim zuständigen Zuchtverband den Besitzwechsel anzuzeigen. Der zuständige Zuchtverband ist derjenige, der den Equidenpass ausgestellt hat. Der Friesenpferde- Zuchtverband e. V. (FPZV) als staatlich anerkannte Züchtervereinigung stellt Equidenpässe für Friesenpferde aus. Ein Besitzwechsel kann bei uns sowohl von Mitgliedern als auch von Nichtmitgliedern beantragt werden. Für Nichtmitglieder ergeben sich etwas höhere Kosten.
Den Antrag auf „Eintragung eines Besitzwechsels“ finden Sie HIER. Den komplett ausgefüllten Antrag senden Sie zusammen mit dem Equidenpass, einer Kopie der Eigentumsurkunde und des Kaufvertrags (mit geschwärztem Kaufpreis) per Einschreiben an die Geschäftsstelle in Höchenschwand. Liegen alle notwendigen Daten vor, dauert der Eintrag des Besitzwechsels nur wenige Tage und der Equidenpass geht per Einschreiben an Sie zurück.
Wichtiger Hinweis zur Eigentumsurkunde
Wir tragen den Besitzwechsel ausschließlich im Equidenpass ein. Nicht in der Eigentumsurkunde. Die Eigentumsurkunde ist Ihr wichtigstes Dokument, gleich einem Fahrzeugbrief. Be- wahren Sie das eingeschweißte und von uns eindeutig gekennzeichnete Original immer gut und getrennt vom Equidenpass auf. Die beiden Dokumente können nur in Ausnahmefällen und mit hohem formalem Aufwand ersetzt werden.
Was ist die HIT-Nummer?
Soviel zum To Do Ihrerseits. Unsere Geschäftsstellenleiterin pflegt die Daten Ihres Pferdes in unsere digitale Datenbank ein und meldet den Besitzwechsel ordnungsgemäß an die HI-Tierdatenbank. Deshalb wird im Formular Ihre HIT- Nummer erfragt, sofern Sie das Pferd auf ihrem eigenen Grund und Boden halten. Ist Ihr Friesenpferd zukünftig in einem Pensionsbetrieb untergebracht, ist der Pensionsbetrieb der „Halter“ des Pferdes. Ihr Stallbetreiber gibt Ihnen in diesem Fall Auskunft über die HIT-Nummer. Sind all diese Schritt ab- geschlossen, gehört Ihr Traumfriese nun formal korrekt Ihnen.
Friesenpferd ordnungsgemäß abmelden
Sie haben ein Friesenpferd verkauft, dass beim FPZV gemeldet ist? Dann müssen wir das ebenfalls wissen. Auf unserer Website finden Sie im Formularbereich ein pdf-Dokument names „Abmeldung eines Friesenpferdes“. Anders als beim Besitzwechsel schreibt das EU-Gesetz keine Frist vor. Dennoch helfen Sie uns, wenn Sie den Verkauf zügig melden. Unsere Geschäftsstellenleiterin trägt die Abmeldung ebenfalls in unsere digitale Datenbank ein – so bleibt unser Pferdebestand auch formal immer aktuell. Weisen Sie gern auch den Käufer des Friesenpferdes auf die Meldepflicht hin. Betreiben Sie einen Pensionsstall können Sie zusätzlich ein Auge auf die korrekten Formalia haben.
Sie haben noch Fragen zum Thema „Besitzwechsel“ oder „Pferdeverkauf“?
Melden Sie sich bei unserer Geschäftsstelle unter Tel. 07755 – 220 999 0.